Zuverlässiger Staubschutz für Maler, Gipser und Stuckateure – wichtig und absolut notwendig

100 % Schutz vor Feinstaub nach DGUV und BG Bau

Luftreiniger, Staubschutztüren und -wände sowie Staubabsauger sorgen für eine saubere und sichere Baustelle

MIT DEN BESTEN EMPFEHLUNGEN - DAS SAGEN UNSERE KUNDEN

Unbedingt erforderlich und sehr wichtig – Schutz vor Baustellenstaub

Es gab einmal Zeiten, da war der Staub, den ein Bauarbeiter an seiner Montur hatte, ein Gradmesser dafür, wie gut er an dem Tag gearbeitet hat. Staub galt zu dem Zeitpunkt als normal, und niemand kam auf die Idee, dass er gesundheitsschädlich sein könnte. Mittlerweile sorgen aber wissenschaftliche Erkenntnisse dafür, dass sich die Meinung über Staub völlig geändert hat. Baustellenstaub ist keineswegs so ungefährlich, wie man gedacht hat. Baustellenstaub gilt als Auslöser für viele schwere Erkrankungen. Heute ist es sicher kein gutes Zeichen mehr, wenn ein Bauarbeiter verstaubt nach Hause kommt. Es gibt zwar leider noch immer einige Traditionsbetriebe, die die Gefährlichkeit von Baustellenstaub nicht erkennen möchten, fest steht aber, dass Baustellenstaub immer eine große Gefahr für die Gesundheit darstellt. Früher hat sich auch niemand über den Staub beschwert, das ist oft das Argument, allerdings handelt es sich um ein sehr unsinniges und gefährliches Argument. Auf der Baustelle steht der Gesundheitsschutz heute im Vordergrund. Schon der einfache Baustaub ist sehr gefährlich. Es handelt sich dabei um einen mineralischen Mischstaub, der neben Beton, Gips, Sand, Zement und Beton auch Quarzfeinstaub enthält. Und genau dieser Quarzfeinstaub stellt eine große Gefahr für die Gesundheit dar. Wie hoch die jeweilige Konzentration ist, wird durch das Material bestimmt. Gesundheitsschädlich ist er aber in jeder Konzentration. Hohe Quarzfeinstaub-Belastungen können dazu führen, dass Atemwegserkrankungen auftreten. Er kann verantwortlich sein für weitere Erkrankungen wie Silikose, Siliko-Tuberkulose und auch Lungenkrebs.

Staub auf der Baustelle – alles andere als harmlos

Baustellenstaub kann immer eine Auswirkung auf die Gesundheit haben, egal in welcher Zusammensetzung er auftritt. Unterschiedliche Faktoren bestimmen, welche Auswirkungen der Staub haben kann:

  • Art des Staubes

  • Dauer der Staubbelastung und Umfang

  • Teilchengröße (Grobstaub / Feinstaub)

  • Ablagerungsort in den Atemwegen

Grobstaub ist ein Staub, der aus groben Partikeln besteht. Diese gelangen zwar nicht in die Lunge, verbleiben aber im Mund- und Rachenraum.

Der Name sagt schon alles über diesen Staub aus, es handelt sich dabei um den Anteil des Staubs, der eingeatmet werden kann.

Schwebstaub ist auf einer Baustelle sehr oft feststellbar. Dieser entsteht durch sehr kleine Staubpartikel, die besonders leicht sind. Dadurch halten sie sich sehr lange in der Luft, und setzen sich nur sehr langsam wieder ab. Je feiner diese Partikel sind, desto leichter sind sie auch, und umso länger halten sie sich in der Luft. Mit dem längeren Zeitraum, in dem sich die Partikel in der Luft aufhalten, steigt auch deren Schädlichkeit für die Gesundheit. Dieser besonders feine Staub wird auch als A-Staub bezeichnet. Er ist so gefährlich, weil er alveolengängig ist. Dies bedeutet, dass er sehr tief in die Lunge und die Lungenbläschen vordringt. Wenn dieser Staub in die Lunge gelangt, kann der Körper schlechter mit Sauerstoff versorgt werden. Dadurch kann es passieren, dass schon die Ausführung leichter Tätigkeiten zu einer Kurzatmigkeit führen kann. Das Einatmen dieser feinen Stäube kann letztendlich zu Staublungen-Erkrankungen, Krebserkrankungen, Atemwegserkrankungen und Asbestose führen. Ganz besonders gefährlich sind große Staubmengen, die dazu noch über einen sehr kurzen Zeitraum eingeatmet werden.

Die Gefährlichkeit der A-Stäube ist der Grund dafür, dass der Arbeitsplatzgrenzwert sehr streng ist. Der Wert wurde zum 1- Januar 2019 herabgesetzt auf 1,25 mg/m³. Das ist der neue Arbeitsplatzgrenzwert, der für jede Baustelle gilt, und natürlich auch von allen Gewerken eingehalten werden muss. Allerdings gibt es noch immer viele Handwerksbetriebe, die die Wichtigkeit des Staubschutzes noch nicht verinnerlicht haben. Sie verschließen sich oft vehement gegen Neuerungen. Schließlich hat das alles früher auch niemanden interessiert, warum wird heute nur so ein Aufhebens darum gemacht? Früher ist aber nun einmal nicht heute. Baustellenstaub ist hochgefährlich, das steht außer Frage. Somit sollte es für jeden Inhaber eines Handwerksbetriebs selbstverständlich sein, nicht nur seine Mitarbeiter zu schützen, sondern auch gesetzeskonform zu arbeiten. So können eventuelle Bußgelder verhindert werden, der Baustellenbetrieb geht ohne Pausen weiter. Die Folgen der eingeatmeten Stäube machen sich zudem nicht immer gleich bemerkbar. Es ist möglich, dass sich erste Symptome erst viele Jahre später bemerkbar machen. Zuverlässige Mitarbeiter, die immer fleißig für die Firma gearbeitet haben, können ihren Ruhestand nicht genießen, weil das Unternehmen nicht für einen ausreichenden Staubschutz gesorgt hat. Kein guter Lohn für ein Leben voller Arbeit.

Ein absoluter Wunderwerkstoff, so wurde Asbest früher bezeichnet. Er war unglaublich beliebt, und wurde in zahlreichen Produkten verarbeitet. Aber wer hoch fliegt, kann auch schnell abstürzen. Und genau das war beim Asbest der Fall. Als herausgefunden wurde, dass Asbest hochgradig krebserregend ist, war es mit der Beliebtheit des Materials vorbei. Seit 2005 ist Asbest in der ganzen EU verboten. Problematisch ist aber, dass der gefährliche Stoff bis zu dem Zeitpunkt, an dem seine Gefährlichkeit festgestellt wurde, in rund 3000 bis 5000 Produkten genutzt wurde. Das geht aus Schätzungen von Experten hervor. In fast allen Häusern, die zwischen 1960 und 1990 gebaut wurden, ist Asbest genutzt worden. Auch die große Sanierungswelle in den Neunzigern hat nicht dafür gesorgt, dass der ganze Asbest aus den Häusern verschwunden ist. Leider ist davon auszugehen, dass noch immer in sehr vielen Häusern hierzulande Asbest zu finden ist. Das Material kam sehr oft zum Einsatz in Platten aus Asbestzement, die für Fassaden, Dächer, Carports und Luftschächte genutzt wurden. Der festgebundene Asbest ist in dieser Form für die Bewohner nicht gefährlich. Sobald das Asbestprodukt aber bearbeitet wird, ändert sich das schlagartig. Der Staub, der bei der Bearbeitung entsteht, ist sehr gefährlich. Somit sollten alle Handwerksbetriebe, die Sanierungen und Renovierungen durchführen, besondere Staubschutzmaßnahmen treffen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Schon beim einfachen Bohren in Wände können Asbestfasern freigesetzt werden. Bei allen Renovierungsarbeiten sollten daher immer Luftreiniger und Staubabsaugungen zum Einsatz kommen. Nur so können gesundheitliche Schäden vermieden werden. Asbest ist vollkommen unsichtbar, und leider in sehr vielen Produkten enthalten. Neben Rohrleitungen, Dacheindeckungen, Fensterbänken und Lüftungsschächten können auch Spachtelmassen, Farbe, Fußbodenkleber und vieles betroffen sein. Bei Renovierungsarbeiten in oder an Häusern, die im genannten Zeitraum erbaut wurden, sollte auf keinen Fall auf den notwendigen Staubschutz verzichtet werden.

Die Branchen Maler, Gipser und Stuckateure haben mit Baumischstäuben zu tun. Dabei handelt es sich um Holz-, Blei-, Quarz- und Asbeststäube. Bei folgenden Arbeiten wird in diesen Bereichen Staub freigesetzt:

  • Schleifen

  • Bohren

  • Stemmen, beispielsweise beim Entfernen von Putz oder Graten

  • Fräsen, ganz besonders das Fräsen von Putz

  • Sägen, beispielsweise bei Fassadenbauarbeiten, sägen von Porenbetonsteinen

  • Reinigungsarbeiten

  • Sortieren und Entsorgen von abgebrochenem Material

  • Umbau oder Abbruch, beispielsweise das Entfernen von Trockenbauwänden und -decken oder Bodenbelägen

  • Anmischen von Werktrockenmörteln und Spachtelmassen



Bei all diesen Arbeiten kann es zu teilweise sehr extremen Staubbelastungen kommen. Daher dürfen für die entsprechenden Arbeiten nur Maschinen eingesetzt werden, die mit einer hochwirksamen Stauberfassung kombiniert werden können. Es ist wichtig, den Staub möglichst nah in dem Bereich aufzunehmen, in dem er auch entsteht. Die Geräte, die dafür vorgesehen sind, verfügen in den meisten Fällen bereits über die entsprechende Anschlussmöglichkeit für die Anbringung einer Absaugung. Diese Arbeitsweise bietet einen weiteren Vorteil: Der Staub bekommt gar keine Gelegenheit, sich im Raum auszubreiten, dementsprechend muss er später auch nicht mühsam wieder entfernt werden.

Zum Einsatz kommen dabei sogenannte Sicherheitssauger. Nur mit diesen Saugern ist es möglich, auf der Baustellen rechtskonform zu arbeiten. Erlaubt sind allerdings nur Modelle der Staubklasse M und H. Sauger der Staubklasse M werden genutzt für mittel gefährliche Stäube, Sauger der Staubklasse H sind für hoch gefährliche Stäube erforderlich. Sauger der Staubklasse L werden zwar immer noch auf Baustellen genutzt, jedoch ist deren Einsatz in diesem Bereich nicht zulässig. Diese Sicherheitssauger eignen sich nicht nur zum Absaugen des Staubs direkt am Arbeitsgerät, sondern mit ihnen kann auch die Baustelle gereinigt werden. Sie benötigen schnell einen Sicherheitssauger der Staubklasse M oder H? Bei uns können Sie die benötigten Geräte sofort leihen. Bei fragen rund um den Staubschutz auf der Baustelle für Maler, Gipser und Stuckateure stehen wir Ihnen natürlich auch gerne zur Verfügung.

Renovierungen oder Sanierungen werden von den Hausbesitzern immer sehr gerne auf die lange Bank geschoben. Der Grund dafür sind meistens nicht die hohen Kosten, die damit verbunden sind, sondern eher die hohe Staubentwicklung. Wenn ein Raum renoviert werden soll, und das ganze Haus sieht aus wie eine Baustelle, dieser Gedanke ist für die meisten Menschen nur schwer zu ertragen. Dementsprechend wird eine Renovierung auch sehr gerne einmal so lange aufgeschoben, bis sie unvermeidbar ist. Das sind Kunden, die Sie mit einer staubarmen Arbeitsweise zu Ihren Kunden machen können. Bieten Sie eine staubarme Arbeitsweise an, und der Kunde wird sich sicher für Sie entscheiden. Viele Kunden legen mittlerweile Wert darauf, dass Arbeiten im Haus möglichst staubarm durchgeführt werden. Sie sind auch gerne bereit, dafür mehr zu zahlen. Sie haben die Möglichkeit, die Werkzeugkosten für den Staubschutz gleich an den Kunden weiterzugeben. Wohlgemerkt sind das die einzigen Werkzeugkosten, die Sie überhaupt an Ihre Kunden direkt weitergeben können. Zufriedene Kunden werden Sie immer gerne weiterempfehlen. Sie benötigen für einen Auftrag zusätzliche Staubschutzmaßnahmen? Wir liefern Ihnen alle benötigten Staubschutzgeräte und -produkte, die Sie für die Erledigung dieses Auftrags benötigen. Luftfilter, Luftreiniger sowie Staubschutztüren und Staubschutzwände sorgen dafür, dass Sie den Auftrag so staubarm wie möglich erledigen können. Schnell wird Ihnen der Ruf vorauseilen, ein Betrieb zu sein, der besonders sauber arbeitet. Eine Werbung, die Sie in keiner Zeitung der Welt bekommen können. Persönliche Empfehlungen sind immer die beste Visitenkarte, neue Aufträge werden sehr schnell ins Haus fliegen.

Besondere Gefahren für Maler – Lösungsmitteldämpfe

Maler haben sind nicht nur dem üblichen Baustellenstaub ausgesetzt, sie haben es auch mit giftigen Lösungsmitteldämpfen zu tun. Maler gehören zu den Berufsgruppen, die ein erhöhtes Asthma-Risiko haben. Die Lösungsmitteldämpfe enthalten Farb- und Lösungsmittelpartikel, die Allergene enthalten. Diese können durch die Luft in die Atemwege eindringen, und verursachen Asthma und Allergien. Forscher fanden heraus, dass Personen, die während ihrer Arbeit häufig Lösungsmitteln ausgesetzt waren, oft verminderte Gedächtnisleistungen und Denkleistungen zeigten. Ein Effekt, der sich sogar bis zu 50 Jahre später noch zeigen kann. Es sollte zu denken geben, dass es keine Rolle spielt, wie lange die betroffene Person in der Zwischenzeit den gefährlichen Dämpfen nicht mehr ausgesetzt war, dieser negative Effekt bleibt weiterhin bestehen. Das bedeutet, dass Maler ohne entsprechenden Schutz bei der Arbeit damit rechnen müssen, ihre Rente mit verminderten kognitiven Leistungen verbringen zu müssen. Vermieden werden können diese Folgen durch das Einsetzen von entsprechenden Luftreinigungs- und Filtersystemen, die die gefährlichen Dämpfe absaugen und die Luft reinigen. Die Arbeitsschutzbestimmungen schreiben daher vor, dass diese Arbeiten nur dann ausgeübt werden dürfen, wenn geeignete Lüftungssysteme vorhanden sind. Ein wichtiger Bestandteil dieser Systeme sind Farbnebelabsauganlagen. Es ist sehr wichtig, dass die Dämpfe immer ferngehalten werden vom Atembereich des Mitarbeiters. Das gilt nicht nur für die frei werdenden Lösungsmitteldämpfe, sondern auch für feinste Farbtröpfchen. Diese werden durch Farbnebelabsauganlagen ferngehalten vom Atembereich. Wichtig ist dabei auf jeden Fall Zuluft, denn nur so können die Dämpfe gelenkt werden. Sehr wichtig sind Geräte für die temporäre Farbnebelabscheidung auch in allen Bereichen, die feuergefährdet sind.

Staubschutz Maler, Gipser und Stuckateure - einfach leihen

Bei den Arbeiten, die Maler, Gipser und Stuckateure durchführen, kommt es zwangsläufig immer zu einer Staubentwicklung. Auch die Lösungsmitteldämpfe, denen Maler ausgesetzt sind, stellen eine große Gefahr dar. Oft stehen mehr Aufträge an, als Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen. Bei Auftragsspitzen können Sie sich entsprechende Staubschutzgeräte ganz einfach bei uns ausleihen. Auch wenn Sie gerne einmal Geräte ausprobieren möchten, bietet sich der Verleih an. Sie haben Zeit, unsere Geräte auf Herz und Nieren zu testen. Haben wir Sie überzeugt, beraten wir Sie auch gerne beim Kauf des Geräts. Für den Fall, dass Sie Mitglied der BG Bau sind, können Sie dafür sogar entsprechende Förderungen erhalten. Zu diesem Thema beraten wir Sie ebenfalls gerne ausführlich. Mit Staubschutztüren, Staubschutzwänden und Luftreinigern aus unserem Sortiment sorgen Sie für zufriedene Kunden, gleichzeitig schützen Sie auch die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und der Hausbewohner.

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